Ablauf und Kosten

der Therapie

Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen zum Ablauf und den Kosten. Sollten Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie mich bitte.

Individuelle Fragen und Anliegen können wir bei einem persönlichen Gespräch klären.

01

Erstgespräch

In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen. Offene Fragen und Anliegen können dabei besprochen und geklärt werden. Gemeinsam überlegen wir in welcher Häufigkeit und über welchen Zeitraum wir uns voraussichtlich sehen werden.



Dauer: 50 Minuten

Kosten: einmalig 90 Euro

02

Einzelsitzungen

In Einzelsitzungen geht es um das, was Sie innerlich beschäftigt. Gedanken, Gefühle oder innere Spannungen können angesprochen werden und Raum finden.


Im Gespräch rückt Ihr Anliegen in den Vordergrund. Worte können helfen, dem eigenen Erleben näherzukommen und es einzuordnen. Die therapeutische Arbeit orientiert sich an Ihrem Erleben und wird in einem sicheren, zugewandten Rahmen gestaltet. Einzelsitzungen sind in Präsenz und online möglich.


Dauer: 50 Minuten

Kosten: 90 Euro pro Sitzung



Wichtiges



Abrechnung

Die Bezahlung für Ihre Beratung wird gemeinsam im Erstgespräch, mittels eines Behandlungsvertrages auf Basis für Selbstzahler festgelegt.


Es werden keine Verdachtsdiagnosen an die Krankenkasse übermittelt, jede in Anspruch genommene Leistung bleibt anonym.


Die Kosten für eine psychotherapeutische Begleitung bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der Praxis.


Private Krankenversicherungen oder private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen je nach Tarif ganz oder teilweise. Privat oder zusatzversicherte Klient:innen können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen, sofern Heilpraktikerleistungen im Tarif enthalten sind. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, hängt vom individuellen Vertrag ab und sollte vorab mit der Versicherung geklärt werden.


In seltenen Einzelfällen kann es vorkommen, dass gesetzliche Krankenkassen im Rahmen einer individuellen Kulanzentscheidung einen Teil der Kosten erstatten; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Terminabsage

Falls Sie Ihren Termin aus wichtigen Gründen absagen bzw. verschieben müssen, bitte ich Sie dies rechtzeitig mitzuteilen.

Für Termine, die nicht wahrgenommen werden, bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird eine Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Honorars erhoben.